Letzte Aktualisierung am 20. Februar 2022 durch Thomas Morvay
(Berlin) – Gemäss einer Agenturmeldung haben die Veranstalter des jährlichen Hetztages gegen Israel in Berlin kalte Füsse bekommen. Der bisher regelmässig nach Ende des Fastenmonats Ramadan begangene “Hate-Fest” ist auch 2021 abgesagt. Es bleibt unklar, ob dies auf die in Deutschland geltenden Pandemie-Regularien oder auf das neu in Kraft gesetzte Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz für diesen Rückzieher ausschlaggebend gewesen waren.Auf jeden Fall bleibt positiv festzuhalten, dass auch 2021 keine antisemitischen und Israel-feindlichen Parolen am Kurfürstendamm gebrüllt werden – sicherlich ein guter Anfang!
Der auf eine Initiative des iranischen Revolutionsführers Ayatollah Khomeini zurückgehende Festtag, fand auch in Berlin regelmässig nach dem Ende des Fastenmonats Ramadan statt. Die Behörden haben bis vor 2 Jahren keine Handhabe gefunden, die – mit scharfen Auflagen belegte – Veranstaltung gänzlich zu unterbinden. Dann brach die Corona-Pandemie und damit die Absage der letztjährigen Demonstration aus gesundheitspolitischen Gründen. Auch im aktuellen Jahr war die Demonstration zunächst angemeldet worden. Doch nun wird bekannt, dass die Veranstalter ihre Anmeldung zurückgezogen haben. Neben der anhaltenden Pandemie könnte es dafür noch einen weiteren Grund geben.
Seit Mitte Februar ist in Berlin ein neues Gesetz in Kraft, das einerseits als das liberalste Versammlungsgesetz gilt. Zum anderen bietet sie neu eine Handhabe, um Versammlungen in bestimmten Fällen zu verbieten:
§14 Beschränkungen, Verbot, Auflösung
VersFG BE, vom 23. Februar 2021, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin
Die zuständige Behörde kann die Durchführung einer Versammlung
unter freiem Himmel beschränken oder verbieten und die
Versammlung nach deren Beginn auflösen, wenn nach den zur Zeit
des Erlasses der Maßnahmen erkennbaren Umständen die öffentliche
Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet
ist.
In Absatz 2 dieses Paragraphen spezifiziert der Gesetzgeber, dass Versammlungen bereits im Vorfeld untersagt werden können, wenn “zum Hass […] gegen eine nationale, durch rassistische Zuschreibung beschriebene, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe” aufgerufen wird. Da am Al-Quds-Tag in der Vergangenheit regelmässig Fahnen Israel verbrannt und judenfeindliche Parolen skandiert wurden, ist dies ohne Weiteres gegeben. Es ist daher vorstellbar, dass sich die Veranstalter nicht trauten, das neue Gesetz durch Gerichte auf ihre Wirksamkeit prüfen zu lassen und es deswegen vorzogen, einen Rückzieher zu machen.
Eine weitere Entwicklung ist eine Eingabe der Opposition im Berliner Senat, mit der ein dauerhafter Verbot des Anlasses angestrebt wird – ebenfalls unter Berufung auf das neue VersFG:
Es bleibt abzuwarten, ob die rot-rot-grüne Mehrheit ihren Worten auch Taten folgen lässt.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar