Letzte Aktualisierung am 12. April 2023 durch Thomas Morvay
Berlin – Die Demonstration vom vergangenen Samstag kommt nicht aus den Schlagzeilen. Gemäss einer Mitteilung der Polizei wurde die Versammlung nicht durch diese gestoppt, weil die Beurteilugn der skandierten Texte als “nicht strafbewehrter Inhalt” eingestuft wurden.
Am Wochenende noch erklärte ein Polizeisprecher, mit den Verantwortlichen der Demonstration durch Kreuzberg und Neukölnn wäre klar abgemacht worden, dass kein “Aufruf zu Gewalttaten” erfolgen dürfe (wir berichteten). Wir haben es nun schriftlich: auf Berlins Strassen darf ein Mob “Tod den Juden” brüllen, die Polizei ist mit einem Dolmetscher und sogar “einer sprachkundigen Dienstkraft” anwesend – und steht tatenlos bei. Die “wahrgenommenen Sprechchöre” hätten keine “strafbewehrten Inhalt” ergeben. Die Frage muss erlaubt sein, welchem kranken Hirn so eine Beurteilung entspringen kann! Hier der ganze Text der uns durch die Pressestelle übermittelten Antwort auf Anfrage:
Die Versammlung wurde nicht gestoppt, weil die Übersetzung der von dem anwesenden Dolmetscher wahrgenommenen Sprechchöre durch ihn sowie eine sprachkundige Dienstkraft erfolgte und die Bewertung der Übersetzungen durch den Polizeilichen Staatsschutz keinen strafbewehrten Inhalt ergaben. Nichts desto trotz wurde der Versammlungsleiter über den gesamten Einsatzverlauf zur Mäßigung aufgerufen. Dieser Aufforderung kam er auch unmittelbar nach und kommunizierte dies über seinen Lautsprecherwagen regelmäßig an die Teilnehmenden in deutscher und arabischer Sprache.
Zwischenzeitlich hat der Polizeiliche Staatsschutz aufgrund eines übermittelten, vor Ort beim Aufzug noch unbekannten öffentlichen Videos gesonderte Ermittlungen gegen einen bislang unbekannten jungen Mann wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet. Der Tatverdächtige soll kurz nach dem Skandieren eines Liedes bei einer Zwischenkundgebung an der Pannierstraße als Einzelperson den fraglichen Ausruf gemacht haben.
Bislang liegen dem Polizeilichen Staatsschutz mehrere sachgleiche Internetanzeigen – alle mit Bezug auf das in Rede stehende Video – vor. Derzeit werden die polizeilichen Aufnahmen und weitere Videos nochmals durch beeidigte Dolmetscher ausgewertet und überprüft. Die Ergebnisse wurden und werden an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben. Bei Fragen zur rechtlichen Einordnung der Äußerungen während des Aufzuges wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Berlin.
Schriftliche Antwort der Berliner Polizei vom 11. April 2023
In Berlin mag es als normal erscheinen – uns stellen sich jede Menge Fragen nach Vergangenheitsbewältigung resp. Geschichtsvergessenheit, Ausbildung der Polizei und ja, auch disfunktionale Politik! Wozu noch Sonntagsreden halten, wozu von Erinnerungskultur schwafeln? Wir fragen für unsere Eltern, die durch die Hölle gegangen sind und nun im Grab rotieren!
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