New York – Als in Israel der letzte Schabbat im Jahr 2022 anbrach, stimmte die UNO-Vollversammlung darüber ab, ob der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag um eine beratende Auslegung internationalen Rechts gebeten wird, sich zur Rechtmässigkeit der „Besatzung Palästinas“ zu äussern. Wenig überraschend stimmte sie diesem Ansinnen zu.
Im Resolutionstext sind die Fragen an das Gericht bereits vorformuliert:
Decides, in accordance with Article 96 of the Charter of the United Nations, to request the International Court of Justice, pursuant to Article 65 of the Statute of the Court, to render an advisory opinion on the following questions, considering the rules and principles of international law, including the Charter of the United Nations, international humanitarian law, international human rights law, relevant resolutions of the Security Council, the General Assembly and the Human Rights Council, and the advisory opinion of the Court of 9 July 2004:
Draft Resolution „Israeli Practices Affecting the Rights of the Palestinian People and Other Arabs in the Occupied Territories“ A/77/400 30. Dezember 2022
(a) What are the legal consequences arising from the ongoing violation by Israel of the right of the Palestinian people to self-determination, from its prolonged occupation, settlement and annexation of the Palestinian territory occupied since 1967, including measures aimed at altering the demographic composition, character and status of the Holy City of Jerusalem, and from its adoption of related discriminatory legislation and measures?
(b) How do the policies and practices of Israel referred to in paragraph 18 (a) above affect the legal status of the occupation, and what are the legal consequences that arise for all States and the United Nations from this status?
Das Abstimmungsergebnis offenbart: im Gegensatz zur Abstimmung in einem vorberatenden Komitee der Vereinten Nationen vor Monatsfrist, gelang es Israel, eine grössere Anzahl Ablehnungen zu sichern. Zudem blieben 26 Mitgliedsstaaten der Abstimmung fern, sodass im Ergebnis keine Mehrheit der UNO-Mitglieder der Resolution zustimmte. Auch dies ein bemerkenswerter Erfolg Israels, wenngleich von bloss symbolischer Bedeutung.
Zum ersten Mal gelangten die palästinensischen Autonomiegebiete, die ja erst einen Staat wollen, seitdem die Juden im historischen Israel wieder in der eigenen Heimat leben – und sich in nur 75 Jahren zu einem der wirtschaftlich erfolgreichsten Land gemausert haben – an das Gericht, als sie zu Beginn dieses Jahrhunderts die Frage der Rechtmässigkeit des Schutzwalls gegen die Terrorangriffe während der sog. Zweiten Intifada stellten. Das Gericht entschied in ihrem Sinne. Gebracht hat es ihnen nichts, schon gar nicht einen eigenen Staat. Anscheinend ist es sehr schwer zu verstehen, dass man nicht alles auf dem Präsentierteller serviert bekommt, sondern im Gegenteil, sich selbst redlich bemühen muss. Mit anderen Worten: es braucht Leistung, aber zumindest Anstrengungen, um Anerkennung zu finden. Von Nichts kommt nichts – eine Binsenwahrheit!
Andererseits, einen wirklichen Preis zahlen sie ja nicht dafür. Seit Joe Biden Präsident der Vereinigten Staaten ist, sprudelt der Geldsegen aus Übersee wieder, ohne dass von PA-Präsident Abbas eine Gegenleistung erwarten würde. Und die Europäer haben eh nie wirklich ihre Zahlungen ausgesetzt. Jüngst durfte Mahmud Abbas sogar im Berliner Kanzleramt ungestraft antisemitisch pöbeln, und nahm bei der Gelegenheit Millionen von Euros mit nach Hause. Dass es nach dem erneuten UNO-Coup anders wird, ist nicht anzunehmen.
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