Trump darf BBC verklagen

Broadcasting House, der Hauptsitz des britischen Senders BBC in London. US-Präsident Donald J.Trump hat diesen auf USD 5 Mrd. Schadenersatz verklagt (Lizenz: imago images; Copyright: Vuk Valcic)

Kommt es tatsächlich zum Prozess, und wird er möglicherweise tatsächlich bis zum Obersten Gericht der Vereinigten Staaten durchgefochten, wird ein zentrales Element der US-amerikanischen Demokratie entscheidend neu interpretiert: der Schutz der Presse-Berichterstattung vor behördlicher Einmischung, und damit implizite auch die freie Meinungsäusserung. Im Zentrum steht dabei eine im Jahr 2024 im Vereinigten Königreich ausgestrahlte Dokumentation.

Die Klage wurde am 15. Dezember 2024 im US-Bundesstaat Florida eingereicht: Florida deswegen, weil dort – im Gegensatz nicht eine ein- sondern eine zweijährige Verjährungsfrist gilt. Gegenstand sind Darstellungen in dieser Dokumentation, resp. deren Wahrnehmung durch die Zuschauer: Panorama, wie die investigative Sendereihe der BBC heisst, strahlte Ende Oktober 2024, unter dem Titel «Trump: A Second Chance» einen Bericht zu den bevorstehenden Präsidentschaftswahlen aus. Die Dokumentation wurde nie in den Vereinigten Staaten, insbesondere nicht in Florida, gezeigt. In diesem Bericht wurden zwei separat gemachten Aussagen Trumps zum 6. Januar 2021 – als wütende militante Protestierende das amerikanische Parlament angriffen – zum folgenden «Soundbite» zusammen geschnitten:

We’re going to walk down to the Capitol … and I’ll be there with you. And we fight. We fight like hell.

Nach Aufforderung durch Trumps Anwälte entschuldigte sich der Sender in einer Veröffentlichung vom 14. November 2025, wies jedoch die Schadenersatz-Forderungen zurück. Konkret erkannte der Sender an, durch den Zusammenschnitt wäre der falsche Eindruck entstanden, der Präsident hätte zur Gewalt aufgerufen. Es wurde ebenfalls zugesagt, die Dokumentation aus dem Jahr 2024 nicht erneut auszustrahlen.

We accept that our edit unintentionally created the impression that we were showing a single continuous section of the speech, rather than excerpts from different points in the speech, and that this gave the mistaken impression that President Trump had made a direct call for violent action.

Interessanterweise muss Trump dabei keinen direkten finanziellen Schaden nachweisen, aber zumindest eine Rufschädigung, also eine Beschädigung des Ansehens seiner Präsidentschaft. Das ist es, was diese Klage einmalig macht: ein amtierender Präsident führt einen Prozess gegen eine ausländische Presse, um den Ruf einer zentralen Institution der amerikanischer Demokratie.

Ein letzter Gedanke, der mit diesem Thema nur am Rande etwas zu tun hat. Für die Generation unserer Eltern ist die BBC etwas ganz besonderes gewesen. Damals, als sie um ihr nacktes Überleben fürchteten, während des Zweiten Weltkriegs, aber ebenso unter dem Sowjetterror in Ost-Mitteleuropa der 1950er Jahre, war sie die Nachrichtenquelle, der sie vertrauten. Nicht Radio Freies Europa in München, auch nicht RIAS im geteilten Berlin, aber die «Alte Tante», in der beinahe einzigen Bastion der Freiheit, jenseits des Ärmelkanals.

Dieser Beitrag wurde aktualisiert durch Thomas Morvay, vor 3 Wochen ago

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Der mit Sprache Bilder kreiiert Seit über 10 Jahren journalistisch tätig, vorwiegend zu Themen Israel und jüdisches Leben. Zuvor Korrespondent und Redaktioneller Mitarbeiter für die European News Agency, und seit geraumer Zeit als Blogger hier auf dieser Plattform. Davor war ich auch fleissig als Kommentator über die Plattform Disqus unterwegs, u.a. bei der Jerusalem Post oder die Neue Zürcher Zeitung. Inhaltlich mache ich keinen Hehl aus meiner Überzeugung, dass für mich die sog. Zwei-Staaten-Lösung - die ja wahl- und bezeichnenderweise auch schon ein Konzept für mehr als 2 Staaten war - eine in der westphälischen Ordnung (Henry Kissinger) verwurzelte und europazentrische Sichtweise - überholt resp. zumindest neu gedacht werden muss. Als Sprössling zweier Überlebenden der Schoa ist das, was man heutzutage Erinnerungskultur nennt, naturgemäss mein Thema. In diesen Zusammenhang gehört die Auffassung, dass man nach wie vor lieber tote Juden beweint, als dass man sich lebenden Juden - in Israel oder in der Diaspora - zuwendet, bekennt und mit ihnen solidarisiert. In dieser Hinsicht halte ich meinem Land, der Schweiz, vor, sich ihrer Verantwortung aus dem Zweiten Weltkrieg bis heute nicht gestellt zu haben. Da verkommt sogar die Diskussion über eine zentrale Gedenkstätte oder zu Raubkunst zur willkommenen Ablenkung vom Thema. Mitglied im Deutschen Verband der Pressejournalisten

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