Letzte Aktualisierung am 7. März 2023 durch Thomas Morvay
Jerusalem – Bereits in der Koalitiionsvereinbarung festgehalten, ist die Einführung der Todesstrafe für Terroristen, die israelische Bürger ermorden, eine der zentralen Reformvorhaben der religiös-nationalen Koalition. Die populistische Position, welche zwei ähnlich ausgestalteten Vorschläge von Otzma Yehudit und Yisrael Beitenu beinhaltet, passierte in einer vorläufigen Anhörung letzte Woche die Knesset.
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Das israelische Strafrecht, welches sich in diesem Punkt an der Rechtsprechung der britischen Mandatszeit orientierte, kennt die Todesstrafe für Landesverrat, Völkermord, sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Für Mord wurde die Todesstrafe bereits 1954 abgeschafft. Tatsächlich verhängt wurde sie erst zwei Mal: 1962 gegen den “Architekten” des Holocaust Adolf Eichmann und 1988 gegen den KZ-Aufseher John Demjanjuk. Dieses letztere Urteil wurde allerdings in der Berufung vor dem Obersten Gericht gekippt.
Die Widerstände gegen die Todesstrafe liegen grösstenteils in der Religion begründet. Während in der Bibel 36 Vergehen und Straftaten aufgezählt sind, für die die Todesstrafe gefordert wird, ist diese faktisch bereits im alten Israel nur selten verhängt worden. Der grosse Philosoph Moses Maimonides setzte eine extrem hohe Hürde, indem er postulierte, dass einem Angeklagten sein schweres Vergehen, mit “absoluter Gewissheit” nachgewiesen werden müsste, und alles andere in eine gefährliche Richtung führte, sodass am Ende das willkürliche Ermessen der Richter über ein Menschenleben bestimmten. In der neuzeitlichen Geschichte des wieder errichteten Staaates Israel, wurde im Unabhängigkeitskrieg 1948-49 der fälschlicherweise wegen Spionage verurteilte Meir Tobianski zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die ersten zivilgerichtlichen Todesurteile im Jahr 1949, gegen arabische Mörder, wurden durch den Staatspräsidenten in lebenslange Haft umgewandelt.
Das Strafrecht in Israel wurde im Jahr 1977 in der aktuellen Fassung kodifiziert, und darinbefinden sich unter Art. 300ff die Bestimmungen zu Mord. Interessant in diesem Zusammenhang die Unterscheidung, die in den Absätzen (a) und (b) gemacht werden:
Penal Law 5737-1977 – Sixth Edition
- (a) If a person did one of the following, then he shall be accused of murder and is liable to life imprisonment, and only to that penalty:
(1) he maliciously caused the death of his father, mother, grandfather or grandmother by a prohibited act or omission;
(2) he caused the death of any person with premeditation;
(3) while committing an offense, while preparing to commit it or in order to facilitate its commission, he maliciously caused the death of a person;
(4) he caused the death of a person when another offense had been committed, in order to assure the flight of himself or of a person who participated in the commission of that offense, or in order to escape punishment.
(b) If a person was convicted of murder under section 2(f) of the Nazis and Nazi Collaborators (Punishment) Law 5710-1950, then he is liable to the death penalty.
Man kann die Frage des Strafmasses für Mord, insbesondere auch die Verhängung von lebenslanger Haftstrafen bei Terroristen nicht trennen, von der Praxis der Gefangenenenaustausche mit Terrororganisationen. (NB. Eindeutig sind davon zu trennen die Austausche nach kriegerischen Auseinandersetzungen mit arabischen Nachbarstaaten) Der erste solche Austausch fand am 15. März 1979 statt, wo ein im Libanon von der Terrormiliz “Popular Front for the Liberation of Palestine” (PFLP) von Ahmad Jibril gefangen gehaltener israelischer Soldat – Avraham Amram – gegen 76 in Israel einsitzenden arabischen Terrorkämpfer, durch das Rote Kreuz eingefädelt wurde.
Im Wahlkampf 2015 enthielt das Parteiprogramm von Yisrael Beitenu bereits einen Vorschlag zur Einführung der Todesstrafe für Terrorakte, wobei eine Mehrheitsentscheidung der Richter als ausreichend stipuliert wurde. Der Gesetzesvorschlag scheiterte in der Knesset bereits in der ersten Lesung mit 94-6 Stimmen. Yisrael Beitenu und ihr Anführer Avigdor Lieberman bleiben entschiedene Befürworter der Todesstrafe für Terroristen.
Die aktuelle, in der vergangenen Woche vorgestellte Vorlage sieht, emäss überienstimmenden Berichten, im Wesentlichen vor:
… someone who “intentionally or out of indifference causes the death of an Israeli citizen when the act is carried out from a racist motive or hate to a certain public… and with the purpose of harming the State of Israel and the rebirth of the Jewish people in its homeland,” should face a death sentence and that sentence alone.
Knesset News, March 1, 2023
Die Vorlage vorgestellt hat die Otzma Yehudit-Abgeordnete Limor Sonn Har Melech. Die Mutter von acht Kindern war 2001 selbst Opfer eines Terroranschlags, verübt von den Al Aksa Martyr Brigades, bei dem ihr erster Ehemann ums Leben kam. Ihr erstes Kind musste dabei per Kaiserschnitt frühzeitig zur Welt gebracht werden. Die Abgeordnete kam, auf Position 13 der Wahlliste gesetzt, 2022 ins Parlament. Bei der Präsentation führte sie u.a. aus:
For years an absurd situation has existed in the State of Israel, in which despicable terrorists who murdered Jews are imprisoned in an Israeli prison for a few years, are released in a terrorist release deal or a lenient plea bargain, and return to walk among us like any other person. I stand here today to present the demand and the cry of Israel – the moral, just and necessary demand to fight back against anyone who tries to undermine our existence here in the State of Israel, and to murder Jews and annihilate us only because we chose to live here, on our homeland’s soil, as Jews who are proud of their identity and Judaism. This demand has come after decades of disgraced national pride and thousands of people murdered, until the nation of Israel cried out: Enough. Enough with the national humiliation, enough with the terror, enough with this absurd reality in which murderers of Jews continue to live on this earth.
Knesset News, March 1, 2023
Der vorgelegte Gesetzestext sieht vor, dass zwingend die Todesstrafe zu verhängen ist, und es hierzu lediglich eine einfache Mehrheit der urteilenden Richter braucht. Es ist in diesem Zusammenhang interessant, dass das vorgeschlagene Gesetz zwar den Rabin-Mörder Jigal Amir erfasst, jedoch nicht etwa einen Israeli, der Nicht-Israeli tötet. Es fragt sich daher, ob das Gesetz, unter der Maxime der Gleichbehandlung – der zumindest über die Unabhängigkeitserklärung, aber auch nach der Mehrheitsmeinung im Rahmen der Basic Laws verbrieft ist – überhaupt rechtmässig wäre.
Die Vorlage passierte in der vorläufigen Anhörung mit 55-9 Stimmen. Sie geht jetzt in ein spezielles Komitee, das darüber entscheidet, welches Parlamentskomitee mit der weiteren Ausarbeitung und zur Vorlage zur ersten Lesung im Parlament beauftragt wird. Da die Vorlage ferner nicht losgelöst von den weiteren Bestrebungen der Justizreform der Koalition zu betrachten ist, wird man weiter auch sehen. ob sie überhaupt Bestand hat, etwa in der politischen Abwägung gegenüber der Beschneidung der Rechte des Obersten Gerichts.
Wer in Israel wünscht die Todesstrafe? Verlangt vom überwiegend “Rechten Block”, der auch die derzeitige “Regierung” beherrscht. Dieser “Rechte Block” setzt sich aus extrem religiösen und extrem fanatischen Juden zusammen. In der Regel sind sie alle ehemalige Kahanisten, die sich zu ausgewachsenen Judeo-Faschisten entwickelt haben.
Nun ,die meisten dieser Faschisten haben Charaktereigenschaften, die ich nur als frömmlerisch-sadistisch und bösartig beschreiben kann. Ich habe sie persönlich erlebt. Aus der Geschichte sind ausreichend Vorbilder bekannt: die Inquisition, die iranische Regierung, Nordkorea, Russland und besonders das 3. Reich.
Es ist klar, dass für das üble israelische Regime die Todesstrafe, wohlgemerkt nur für Araber vorgesehen, ein seelischer Kick ist. Für sie ist die Tötung eines Nichtjuden, oder gar von einem Palästinenser, eine Mitzwah.