Höchstinstanzlich bescheinigt: er darf Antisemit genannt werden

Xavier Naidoo Live beim Giessener Kultursommer 2019 Deutschland, 31. August 2019 auf den Giessener Kultursommer Fest: Xavier Naidoo, Aktion / Einzelbild / Portrait / Gesicht / *** (Quelle: imago Bildnummer 0093242717)

Letzte Aktualisierung am 22. Dezember 2021 durch Thomas Morvay

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Bezeichnung des deutschen Sängers Xavier Naidoo als Antisemit zulässig ist und durch die Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt ist. Naidoo hatte zunächst vor dem Oberlandesgericht Nürnberg geklagt und Recht bekommen, als ihn eine Referentin der Antonio-Amadeus-Stiftung bei einem öffentlichen Vortrag so bezeichnet hatte. Das BVG hat dieses Urteil nun kassiert und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz rückdelegiert.

Wie es in einer heutigen Pressemitteilung heisst, sei die „Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung der Bezeichnung eines Sängers als Antisemiten“ erfolgreich gewesen. In dem heute veröffentlichten Beschluss „hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts Entscheidungen von Fachgerichten, denen eine zivilrechtliche Verurteilung der Beschwerdeführerin zur Unterlassung einer Äußerung zugrunde lag, aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an die Fachgerichte zurückverwiesen.“, heisst es in der Pressemitteilung.

Der Sänger hatte zunächst erfolgreich vor dem Nürnberger Oberlandesgericht geklagt. Gegenstand der Klage war diese Äusserung einer Referentin der Antonio-Amadeus-Stiftung gewesen:

Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 108/2021 des BVerfG vom 21.12.2021

Naidoo hat nach übereinstimmenden Berichten aus verschiedenen Quellen über die Jahre sich judenfeindlich geäussert. Seit Ausbruch der Pandemie Covid-19 und der in aktuellen Impfkampagne wird ihm u.a. die Aussage nachgesagt, Juden ermordeten Nichtjuden mit Giftspritzen. Den deutschen Zentralrat der Juden hat er auch schon „Zentralrat der Lügen“ verunglimpft und hält „Die Protokolle der Weisen von Zion“ für „eines der wichtigsten Dokumente der Zeitgeschichte“. Noch mehr solche „Stilblüten“ sind auf seinem „Telegram“-Kanal zu finden – sofern er sie nicht bereits wieder gelöscht hat.

Über Thomas Morvay 311 Artikel
Der mit Sprache Bilder kreiiert Seit über 10 Jahren journalistisch tätig, vorwiegend zu Themen Israel und jüdisches Leben. Zuvor Korrespondent und Redaktioneller Mitarbeiter für die European News Agency, und seit geraumer Zeit als Blogger hier auf dieser Plattform. Davor war ich auch fleissig als Kommentator über die Plattform Disqus unterwegs, u.a. bei der Jerusalem Post oder die Neue Zürcher Zeitung. Inhaltlich mache ich keinen Hehl aus meiner Überzeugung, dass für mich die sog. Zwei-Staaten-Lösung - die ja wahl- und bezeichnenderweise auch schon ein Konzept für mehr als 2 Staaten war - eine in der westphälischen Ordnung (Henry Kissinger) verwurzelte und europazentrische Sichtweise - überholt resp. zumindest neu gedacht werden muss. Als Sprössling zweier Überlebenden der Schoa ist das, was man heutzutage Erinnerungskultur nennt, naturgemäss mein Thema. In diesen Zusammenhang gehört die Auffassung, dass man nach wie vor lieber tote Juden beweint, als dass man sich lebenden Juden - in Israel oder in der Diaspora - zuwendet, bekennt und mit ihnen solidarisiert. In dieser Hinsicht halte ich meinem Land, der Schweiz, vor, sich ihrer Verantwortung aus dem Zweiten Weltkrieg bis heute nicht gestellt zu haben. Da verkommt sogar die Diskussion über eine zentrale Gedenkstätte oder zu Raubkunst zur willkommenen Ablenkung vom Thema. Mitglied im Deutschen Verband der Pressejournalisten

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