Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Bezeichnung des deutschen Sängers Xavier Naidoo als Antisemit zulässig ist und durch die Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt ist. Naidoo hatte zunächst vor dem Oberlandesgericht Nürnberg geklagt und Recht bekommen, als ihn eine Referentin der Antonio-Amadeus-Stiftung bei einem öffentlichen Vortrag so bezeichnet hatte. Das BVG hat dieses Urteil nun kassiert und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz rückdelegiert.
Wie es in einer heutigen Pressemitteilung heisst, sei die „Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung der Bezeichnung eines Sängers als Antisemiten“ erfolgreich gewesen. In dem heute veröffentlichten Beschluss „hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts Entscheidungen von Fachgerichten, denen eine zivilrechtliche Verurteilung der Beschwerdeführerin zur Unterlassung einer Äußerung zugrunde lag, aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an die Fachgerichte zurückverwiesen.“, heisst es in der Pressemitteilung.
Der Sänger hatte zunächst erfolgreich vor dem Nürnberger Oberlandesgericht geklagt. Gegenstand der Klage war diese Äusserung einer Referentin der Antonio-Amadeus-Stiftung gewesen:
Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 108/2021 des BVerfG vom 21.12.2021
Naidoo hat nach übereinstimmenden Berichten aus verschiedenen Quellen über die Jahre sich judenfeindlich geäussert. Seit Ausbruch der Pandemie Covid-19 und der in aktuellen Impfkampagne wird ihm u.a. die Aussage nachgesagt, Juden ermordeten Nichtjuden mit Giftspritzen. Den deutschen Zentralrat der Juden hat er auch schon „Zentralrat der Lügen“ verunglimpft und hält „Die Protokolle der Weisen von Zion“ für „eines der wichtigsten Dokumente der Zeitgeschichte“. Noch mehr solche „Stilblüten“ sind auf seinem „Telegram“-Kanal zu finden – sofern er sie nicht bereits wieder gelöscht hat.
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