Die Mitgliedsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes ICC haben vergangene Woche an einer Sondersitzung mehrheitlich die Ablösung ihres Chefanklägers Karim A. Khan beschlossen. Israelsolidarische Menschen verbinden mit dessen Namen insbesondere den Haftbefehl gegen Premierminister Benjamin Netanjahu, den Khan, unter Berufung auf die «Situation in Palästina», erwirkt hatte. Als Reaktion darauf lud Ungarns Regierungschef Victor Orbàn Netanjahu zu einem Staatsbesuch und sicherte ihm «freies Geleit» zu. Khan strengte daraufhin ein Strafverfahren gegen Ungarn an. Die Regierung von US-Präsident Trump verhängte ein Einreiseverbot gegen Khan und fror dessen Vermögenswerte ein.
Seit Mai 2025 stehen Vorwürfe der besonders abstossenden Art im Raum gegen Khan. Er soll seine Position und das sich daraus ergebende Machtgefälle gegenüber «einer ihm unterstellten, weiblichen Mitarbeiterin» ausgenutzt haben. Khan selbst hat dies stets abgestritten, und sein Anwalt erklärte nach Bekanntgabe der Entlassung Khans, er werde *die Rechtmässigkeit und Fairness dieser Entscheidung durch alle Instanzen prüfen lassen». Selbst die für die Ausgewogenheit in ihrer Berichterstattung bekannte BBC hält heute fest, es sei «nicht unmittelbar ersichtliich», was dies konkret bedeute.
Für aussenstehende Beobachter steht schon fest, dass das gleissende Scheinwerferlicht auf das Gericht, durch die unappetitlichen Vorwürfe dem Ruf der Institution immensen Schaden zugefügt hat. Und dies kann niemanden unberührt lassen, dem die Verfolgung und Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen am Herzen liegen.
Der Internationale Strafgerichtshof wird aktiv, wenn nationale Instanzen der Rechtsprechung untätig bleiben, oder gar einen Handlungsbedarf bestreiten. Zu den zentralen Parametern gehört, dass der Strafgerichtshof Individuen – und nicht etwa Staaten – be- und verurteilt. Niemand kann vor den Schranken des Gerichts sich auf seine Stellung – beispielsweise als Staatschef – berufen und Immunität für sich beanspruchen. Gleichzeitig muss festgehalten werden, dass es auf die Mitgliedstaaten angewiesen ist, um seinen Entscheiden Gehör und Durchsetzung zu verscchaffen, z.B. um die Verhaftung der durch sie be- und verurteilten Personen durchzusetzen.
Dem Internationalen Strafgerichtshof gehören heute 125 Länder an, welche das sog. Rämer Statut unterzeichnet und ratifiziert haben. Namhafte Abwesende sind die Vereinigten Staaten, China, Russland, Indien oder Israel. Im Falle der USA war es Präsident Bill Clinton, der im Jahr 2000 erklärte, man wolle den IStG und dessen Funktionsweise über einen längeren Zeitraum überprüfen, und verknüpfte damit explizit den Schutz amerikanischer Soldaten vor der Gerichtsbarkeit. Das wurde überdeutlich, als die Vorgängerin von Khan, die aus Gambia stammende Fatou Bensouda – Vorsitzende Richterin des Tribunals für Ruanda – im Jahr 2020 zur «specially designated national» erklärt wurde und US-Personen und Gesellschaften verbot, Geschäftsbeziehungen mit ihr einzugehen. Zwar wurde diese Entscheidung der US-Regierung schon im darauffolgenden Jahr rückgängig gemacht, doch Aussenminister Anthony Blinken hielt ausdrücklich fest, Handlungen und Entscheide des Gerichts im Zusammenhang mit dem Afghanistan-Krieg und dem «Palästinakonflikt» abzulehnen. Das vom US-Repräsentantenhaus in Juni 2024 verabschiedete «Illegitimate Court Counteraction Act» – den 205 Republikanern schlossen sich auch 42 Demokraten an – ist bis heute im Senat anhängig.
Auch wenn die Ablösung von Khan beschlossene Sache ist, sie beendet die um Khan entstandene Kontroverse nicht. Die Anzeige einer «Drittpartei» führte zwar zunächst zu einer Untersuchung durch das vom Gericht unabhängigen Independent Oversight Mechanism (OEM), doch wurde diese beendet, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass das mutmassliche Opfer nicht bereit gewesen war, mit ihm zusammen zu arbeiten!
Dieser Beitrag wurde aktualisiert durch Thomas Morvay, vor 2 Wochen ago







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