Letzte Aktualisierung am 30. April 2020 durch Thomas Morvay
Gemäss einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesministeriums des Innern, für Bau uind Heimat (BMI), hat der deutsche Innenminister Horst Seehofer heute ein Betätigungsverbot gegen die libanesische Terrororganisation Hisbollah (wörtlich: “Partei Gottes”) erlassen. In den frühen Morgenstunden wurde die Durchsuchung von Objekten u.a. in Berlin, Bremen, Münster, Recklinghausen und Dortmund durchgeführt.
(Berlin) – Die Europäische Union hatte den militärischen Arm der Hisbollah seit 2013 auf seiner Liste der Terrororganisationen geführt, vor einer Auflistung der Gesamtorganisation jedoch schreckte sie bisher zurück. Vor dem Hintergrund ihrer Vermittlertätigkeit zwischen Israel und dem Libanon, übte auch die deutsche Bundesregierung lange Jahre Zurückhaltung und verschloss sich Forderungen, die Hisbollah als Terrororganisation zu benennen. Nachdem der Deutsche Bundestag in einer Entschliessung vom Dezember ein Betätigungsverbot forderte, haben sich Aussenminister Maas und Innenminister Seehofer auf ein Vorgehen geeinigt, welches nun heute zur Ausführung gelangte.
Nach Überzeugung des Bundesinnenministeriums als Verbotsbehörde ruft die Hizb Allah offen zur gewaltsamer Vernichtung des Staates Israel auf und stellt dessen Existenzrecht infrage. Damit richtet sich die Organisation in elementarer Weise gegen den Gedanken der Völkerverständigung – unabhängig davon, ob sie als politische, soziale oder militärische Struktur in Erscheinung tritt.
Quelle: Pressemitteilung BMI vom 30.04.2020
Bundesaussenminister Heiko Maas trat in Berlin vor die Presse, um seine Haltung zu verkünden. Zudem veröffentlichte sein Amt auf Twitter Teile seines Statements:
AM @HeikoMaas: #Hisbollah leugnet das Existenzrecht Israels, droht mit Gewalt und Terror und rüstet ihr Raketenarsenal massiv auf. Wichtig, dass wir in Deutschland die Mittel des Rechtsstaats ausschöpfen, um gegen kriminelle, terroristische Aktivitäten der Hisbollah vorzugehen.
— Auswärtiges Amt (@AuswaertigesAmt) April 30, 2020
Nach dem heutigen Erlass auf der Grundlage des deutschen Vereinsrechts, welches ein Tätigkeitsverbot, nicht aber eine Auflösung erlaubt, dürfen die Symbole der Organisation öffentlich nicht mehr verwendet werden, weder auf Versammlungen, noch in Schriften oder Ton- und Bildträgern. Das Vereinsvermögen wird beschlagnahmt und eingezogen. Zu diesem Zweck und auch “um zu verhindern, dass durch die Bekanntgabe des Verbots” Hinweise und Beweismaterialien zu “möglichen Teilorganisationen in Deutschland” vernichtet werden, wurden die eingangs erwähnten Polizeimassnahmen in 3 Bundesländern durchgeführt.
Lob für diesen Schritt kommt aus den Vereinigten Staaten: am Abend “beglückwünscht Deutschland” zum Entscheid, “die Hisbollah insgesamt als Terrororganisation zu verbieten”. Mit diesem Schritt geselle sich Deutschland zur wachsenden Zahl der Staaten, welche die verkehrte Unterscheidung zwischen terroristischer Tätigkeiten und einem angeblichen politischen Flügel ablehnten. Hier geht es zur Onlineversion im Original.
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